Editorial

Wie fließen die Drittmittel zum Forscher?

Mario Rembold


(08.09.2023) Die für ein gefördertes Projekt verantwortlichen Wissenschaftler verfügen in der Regel frei über ihre Drittmittel. Verwaltet wird das Geld an Unis oder Forschungsinstituten aber zentral. Und es gibt ein paar Regeln zu beachten.

Wer in den Lebenswissenschaften forschen will, braucht in der Regel Drittmittel. Denn das, was die Forschungseinrichtungen an Hausmitteln beisteuern, reicht insbesondere an den Unis nicht für größere Anschaffungen außer der Reihe. Auch für Doktoranden- und Postdoc-Stellen greifen Arbeitsgruppen gerne auf Projektförderungen zurück.

Hand im Laborhandschuh hält Kulturschale mit Bakterien, die in Form eines Euro-Zecichens wachsen
Foto: AdobeStock / eyegelb

Wir haben uns gefragt: Welchen Weg nimmt das Geld eigentlich, ausgehend vom Forschungsförderer bis hin zu seiner eigentlichen Bestimmung? Und müssen die Geförderten dann noch einmal intern bei der Verwaltung anklopfen, wenn sie diese bereits genehmigten Mittel auch abrufen wollen? Denn schließlich sind es die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst, die sich hierfür ins Zeug legen: Die Professorin, die den Schreibtisch voller Antragsformulare hat und die Gutachter überzeugt; oder der Doktorand, der sich um ein Stipendium bewirbt.

DFG für alle Karrierephasen

Auf der anderen Seite ist natürlich klar, dass das Geld normalerweise nicht ohne weitere Kontrolle einfach dem einzelnen Forscher zugesteckt werden kann. Und: Zumindest den Geldgebern gegenüber sollte die Arbeitsgruppe ja begründen, wofür sie die Unterstützung am Ende tatsächlich ausgegeben hat.

Der Meeresforscher Hans-Otto Pörtner hat uns persönliche Einblicke gewährt in seine Erfahrungen mit der Forschungsförderung. Die kennt er von beiden Seiten, einmal als Antragsteller, dann aber auch als Gutachter für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) oder für den Europäischen Forschungsrat bei der Vergabe der ERC-Grants. Pörtner leitet die Sektion Integrative Ökophysiologie am Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI).

Hierzulande dürfen wir uns glücklich schätzen mit der DFG, findet Pörtner. „Ich habe natürlich auch eine persönliche Geschichte durch DFG-Förderungen hinter mir, angefangen mit meiner Doktorandenzeit über Stipendienzeiten im Ausland bis jetzt zu meiner Arbeit als Senior-Wissenschaftler. Es hat eigentlich immer gut funktioniert, und es war in jeder Phase meines Werdegangs möglich, Mittel zu bekommen.“ Sicher, räumt Pörtner ein, seien die Vorhaben auch kritisch hinterfragt und begutachtet worden. „Ich habe aber nie das Gefühl gehabt, unfair behandelt zu werden.“ Erstaunlich, dass Pörtner ausgerechnet den Forschungsförderer aus Deutschland als eher unbürokratisch beschreibt – wo Deutschland doch sonst als formularfreudig und paragraphenaffin gilt. Bei anderen Förderern auf EU-Ebene seien Anträge auf Drittmittel seiner Erfahrung nach nämlich oft mit deutlich höherem Aufwand verbunden. Hinzu komme, dass dabei auch die Chancen auf Bewilligung mitunter deutlich geringer seien. „Es gab auf europäischer Ebene Förderprogramme mit Erfolgsquoten von nur zehn oder fünf Prozent – da hat man dann eher das Gefühl, dass man Lotto spielt.“ Hier brauche es schon mal mehrere Anläufe bis zum Erfolg, und entsprechend viel Zeit verbringe man dann mit Anträgen.

Wissenschaftler entscheiden über Drittmittel

Wenn dann Gelder fließen, dürfen die Wissenschaftler selber über deren Verwendung bestimmen, betont Pörtner – natürlich nur im Rahmen des bewilligten Vorhabens. Die Unis und anderen Einrichtungen unterhalten zwar eigene Finanzverwaltungen für die Bewirtschaftung dieser Mittel, haben aber kein grundsätzliches Mitspracherecht. Manchmal aber gibt es dann doch Formalitäten, die mit Landes-, Bundes- oder auch EU-Recht zu tun haben. „Vor allem sind das Vergaberichtlinien“, nennt Pörtner einen Punkt bei der Beschaffung von Laborgeräten. Je nachdem muss die Anschaffung dann national oder EU-weit ausgeschrieben werden. „So etwas ist mir auch schon begegnet, und es stimmt: Das Vergaberecht ist da manchmal relativ starr.“ Oder: „Eine Stelle, die länger als ein Jahr läuft, muss man ausschreiben!“ Hierüber solle man sich im Vorfeld Gedanken machen, damit man alles gut begründen und gegen Kritik verteidigen kann. „Da muss man sich eben manchmal auf Diskussionen einlassen“, so Pörtner.

Was speziell das Einwerben von DFG-Mitteln betrifft, ist Pörtners Institut als Helmholtz-Einrichtung allerdings limitiert, denn neben der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft ist die Helmholtz-Gemeinschaft eine der vier großen außeruniversitären Forschungsorganisationen in Deutschland. „Die DFG versteht sich aber vor allen Dingen als Förderer der Universitäten“, erklärt Pörtner hierzu. Eine Helmholtz-Einrichtung kann daher meistens nur dann von der DFG profitieren, wenn sie mit universitären Gruppen zusammenarbeitet. „Es gibt nur wenige Programme, in denen die Helmholtz-Wissenschaftler gleichberechtigt sind, weil eben die Anfangsvermutung immer lautet, dass unsere Grundausstattung besser ist als die der Unis.“ Pörtner zeigt hierfür aber Verständnis: „Im Durchschnitt stimmt das auch, und ich finde es richtig, die Töpfe der universitären Forschung zu schützen.“

Vom Förderer erstmal aufs Uni-Konto

Einen Vorteil, den die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen genießen, ist der Pakt für Forschung: Bund und Länder stellen ein Budget bereit, das sich jährlich um drei Prozent erhöht. Allein durch den Bund, so schreibt es das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seiner Website, seien in den Jahren 2016 bis 2020 zusätzliche 3,9 Milliarden Euro für Forschung bereitgestellt worden. Die DFG ergänzt hierzu per E-Mail, dass es keinen vergleichbaren Mittelzuwachs bei der Grundfinanzierung der Universitäten gebe. Die DFG müsse zuwendungsrechtliche Grenzen einhalten und richte ihr Förderhandeln bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen nicht einfach nach Vermutungen aus, sondern nach den direkten Mitteln, die bereits dorthin fließen.

Doch zurück zum Fluss der Drittmittel: Die Forschenden bestimmen also über das Geld, das sie selber eingeworben haben, auch wenn es ein paar Regeln zu beachten gilt. Hierzu konnten wir mit Jurij von Kreisler sprechen, dem Abteilungsleiter der Zentralverwaltung bei der DFG.

Zunächst einmal schränkt von Kreisler ein, dass es keine pauschalen Antworten gibt, die für jeden Einzelfall gültig sind. „Wir nehmen jetzt mal die Universität als Regelfall“, so von Kreisler. Die DFG überweist das bewilligte Geld dann auf das Konto der Uni. „Es gibt zwei Ausnahmen“, ergänzt er: „Bei medizinischen Projekten kann auch das Universitätsklinikum als selbstständige Einrichtung auftreten, und dann werden die Mittel auf ein Konto des Universitätsklinikums überwiesen. In Einzelfällen kann auch ein universitäres Institut rechtlich eigenständig sein und bekommt die Mittel dann auf das eigene Konto.“

Wie zuvor Pörtner betont auch von Kreisler: „Über die Verwendung der Projektmittel entscheiden grundsätzlich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler!“ Bei einer über Drittmittel finanzierten Stelle nimmt das Geld allerdings noch mal einen Umweg, bis es in der Tasche des Mitarbeiters landet – meistens über eine Landesbesoldungsstelle. Diese zahlt das Gehalt dann an die mit Drittmitteln beschäftigte Person aus. „Das zentrale Landesamt geht dann auf die Universität zu und holt sich den finanziellen Ausgleich – und die Universität rechnet diese Ausgabe dann zulasten der DFG-Förderung ab.“

Geht es um Reisekosten, die im Rahmen eines mit Drittmitteln geförderten Projekts anfallen, wird auch hier die Universität die Abrechnung übernehmen, und dabei gelten ganz unabhängig von wissenschaftlichen Fragen die Reisekostengesetze der einzelnen Bundesländer. „Sie stellen bei Ihrer Uni einen Dienstreiseantrag und müssen die Tickets vielleicht auch über ein innerhalb Ihrer Einrichtung vorgegebenes Verfahren kaufen, wobei Sie als Finanzierungsquelle dann die DFG-Bewilligung ankreuzen“, schildert von Kreisler ein typisches Vorgehen. „Dann bucht die Uni das wiederum in ihrer internen Buchhaltung zulasten des DFG-Projekts.“ Aber auch hier gilt: Die Verwaltung kann diese durch eingeworbene Drittmittel ermöglichte Reise nicht einfach ablehnen, denn die Forscher haben das Projekt ja vom Förderer genehmigt bekommen.

Keine Grundausstattung aus DFG-Mitteln

Ein Mitspracherecht hat die Universität allerdings überall dort, wo bauliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Kompliziert werden kann es dann noch einmal, wenn es um die konkrete Art der Anschaffung geht. Für den laufenden Betrieb der Unis sind, so ergibt es sich aus dem Grundgesetz, nämlich die Länder zuständig. Die DFG trägt sich aber auch aus Bundesmitteln. Hierzu von Kreisler in aller Kürze: „Die DFG darf nichts finanzieren, was zur sogenannten Grundausstattung einer Forschungseinrichtung oder Universität gehört“. Doch was genau nun zu dieser Grundausstattung zählt, darüber lässt sich im Einzelfall streiten. Von Kreisler blickt zurück und bemerkt, dass sich diese Liste „nicht-abrechenbarer Kosten“ über die Jahre auch ändern kann. „Vor 40 Jahren hätten Sie sicher noch einen Computer beantragen können, heute muss die Uni dafür aufkommen.“ Auch Büromöbel und gebäudebauliche Maßnahmen wird man nicht aus DFG-Mitteln zahlen können, ebenso wenig Heizkosten. Außerdem zählen Verwaltung und Buchhaltung zu den Grundkosten einer Universität.

Allerdings berücksichtigt die DFG bei den meisten Förderungen eine Programmpauschale von 22 Prozent als Overhead, die an die Verwaltung der Empfängereinrichtungen fließt. „Über die Verwendung dieser Programmpauschale entscheidet die Einrichtung, also etwa die Universitätsleitung, und dafür gibt es gesonderte Regeln.“ Diese Pauschale wird aber nicht von der Förderung abgezogen, sondern zusätzlich oben drauf gezahlt. Den Forschern steht das tatsächlich bewilligte Geld also im vollen Umfang zur Verfügung.

Weiter interessierte uns, ob auch Mittel vom Forschungsförderer zurückgefordert werden können. „Das kommt manchmal vor und betrifft überwiegend Verstöße gegen Verwendungsrichtlinien“, erklärt von Kreisler, stellt zugleich aber klar: „Mir sind keine krassen Missbrauchsfälle bekannt!“ Von Kreisler rät dazu, sich bei Unsicherheiten und Rückfragen vorab an die DFG zu wenden. „In den meisten Fällen finden wir eine Lösung“, so seine Erfahrung. Zu den Pflichten der Geförderten zählt natürlich, dass sie gegenüber der DFG durch Berichte Rechenschaft zum Projektablauf ablegen. War ein bestimmtes Gerät von den Gutachtern nicht genehmigt worden, wird aber trotzdem aus den Mitteln bezahlt, so würde die DFG dieses Geld zurückverlangen. Fallstricke gegen das Vergaberecht werden beim Kauf größerer Geräte aber dadurch vermieden, dass die Anschaffung ohnehin von der DFG organisiert wird. „Es hängt vom Programm und dem Kostenumfang ab“, so von Kreisler, „aber für teure wissenschaftliche Geräte führt die DFG das Vergabeverfahren durch und lässt das Gerät an die Uni liefern.“

Flexibel im Einzelfall

Pörtner hatte berichtet, dass sich die DFG flexibel zeige, wenn ein Projekt anders läuft als geplant. Auch von Kreisler bestätigt das, mahnt aber dazu, nicht auf eigene Faust umzuplanen, sondern diese Schritte mit der DFG abzusprechen. Problematisch wird es nämlich, wenn ein Vorhaben zu stark von der ursprünglichen Idee abweicht; oder falls man angespartes Fördergeld in einem späteren Folgeprojekt einsetzen will. „Wir müssen ja einen ehrlichen, fairen und qualitätsorientierten Wettbewerb sicherstellen“, begründet von Kreisler, „und wenn Sie sich im Wettbewerb mit dem Projekt A durchgesetzt haben, können Sie das Geld nicht einfach für ein Projekt B nutzen, das nie begutachtet wurde und niemals im Wettbewerb stand“.

Bleibt Geld zum Ende der Projektlaufzeit übrig, kann man in vielen Fällen aber eine sogenannte „kostenneutrale Laufzeitverlängerung“ beantragen. „Dann bekommen Sie nicht mehr Geld, aber mehr Zeit, um das Geld im selben Projekt auszugeben.“ Insbesondere während der Corona-Pandemie kam dieses Instrument verstärkt zum Einsatz. „Wir haben das in diesem Fall pauschal und in der Fläche zugestanden, ohne dass jeder hierzu eine Begründung hätte schreiben müssen“, so von Kreisler, „denn es wäre natürlich unnötige Bürokratie gewesen, hätte ich mir 10.000-mal aufschreiben lassen, dass es gerade eine Corona-Pandemie gibt“.

Ohne Papier und Antragsformulare geht es natürlich trotzdem nicht, und maßgeblich sind die Verwendungsrichtlinien, ein 89 Seiten starkes Papier mit den „Allgemeinen Bedingungen für Förderverträge mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft“ (dfg.de/formulare/2_00/). Das sei sehr umfangreich, räumt von Kreisler ein. „Dort sind aber eben auch alle denkbaren Szenarien zu allen möglichen Konstellationen geregelt – ob Sie an einem kleinen Institut tätig sind, ob Sie beschäftigt sind nach TV-L oder TV-öD oder nach einem Haustarifvertrag“, nennt er Beispiele. „Die Verwaltungen sehen aber sofort, was speziell für Sie gilt, und dann ist das Regelwerk aus meiner Sicht vergleichsweise klar und kompakt und erlaubt große Flexibilität.“

Unbefristet aus Drittmitteln theoretisch möglich

Im Zusammenhang mit der Debatte um eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes hatte die DFG im Frühjahr betont, dass Drittmittel auch zur Finanzierung von Dauerstellen eingesetzt werden dürfen (siehe LJ 5/2023 ab S. 12, Link). Das sei aber Sache der einzelnen Unis, erklärt von Kreisler hierzu, und vermutlich gebe es dazu in Deutschland dann auch je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. „Wir als DFG wissen nicht, ob jemand befristet oder unbefristet beschäftigt wird. Dazu bekommen wir im Einzelfall Rückmeldungen, aber das erheben wir nicht systematisch – gerade weil wir ja bürokratisch schlank bleiben wollen; und für die Durchführung des Projekts ist das ja nicht relevant. Relevant und sogar unbedingt erforderlich ist allerdings, dass die eingestellte Person auch in dem Projekt arbeitet und für diese Arbeit qualifiziert ist“.

Weil DFG-Projekte aber zeitlich befristet sind, wird eine Uni diese Mittel wohl nur dann für unbefristete Verträge einsetzen, wenn das Institut finanziell sehr gut aufgestellt ist und vielleicht darüber hinaus auch regelmäßige Aufträge aus der Industrie hat. „Das ist eine Frage der Finanzsteuerung und des Risikomanagements, und es geht ja auch um ein Ausfallrisiko“, so von Kreisler, „an der Stelle kommt natürlich auch die Uni-Verwaltung ins Spiel“.

Förderquoten schwer vergleichbar

Von Kreisler bestätigt recht hohe Bewilligungsquoten bei der DFG, möchte sich hierzu aber nicht auf konkrete Zahlen festlegen. „Sie können das einfach schwer miteinander vergleichen, denn wir haben zum Beispiel für einige Förderprogramme mehrstufige Verfahren.“ Dabei startet die Projektleiterin mit einer unbürokratischen Skizze, und die DFG fordert die Forscherin dann gegebenenfalls zu einem vollständigen Antrag auf, falls das Vorhaben erfolgversprechend erscheint. „Wenn Sie dann nur auf diese letzte Stufe im Verfahren schauen, fällt die Quote natürlich hoch aus, weil es ja schon einen Vorfilter gab!“ Der Nachteil eines mehrstufigen Verfahrens sei, dass es bis zur Entscheidung über eine Bewilligung länger dauert. Daher kommt dieser Weg vor allem bei großen Projekten wie etwa einem Sonderforschungsbereich (SFB) vor. Von Kreisler nennt eine, wie er sagt, „überspitzt formulierte“ Faustregel: „Wenn man wenig Geld sehr schnell braucht, ist ein einstufiges Verfahren die attraktivere Option.“

Den direkten Vergleich ziehen zu anderen Staaten will von Kreisler nicht, wenn es um die Chancen auf Bewilligung geht – auch wenn diese bei der DFG im internationalen Vergleich wohl höher seien. „Sie müssen aber immer auch die dahinterstehenden Wissenschaftssysteme anschauen“, differenziert von Kreisler und weist darauf hin, dass Forschungseinrichtungen anderer Länder zum Beispiel eine andere finanzielle Grundausstattung haben können. „Daher warne ich davor, allein auf die Quoten zu schauen.“

Gemeinschaftsprojekte

Bekannt ist die DFG auch für ihre SFBs und die Durchführung des Wettbewerbs um Exzellenzcluster im Rahmen der Exzellenzstrategie. Hier können sich auch mehrere Forschungsinstitute unterschiedlicher Standorte zusammenfinden. Die Entscheidungen werden in programmeigenen Gremien getroffen. „Innerhalb dieser Gremien entscheiden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst darüber, wofür die Geldmittel zum Einsatz kommen“, so von Kreisler. Die DFG überweist das Geld in diesem Fall nicht jedem einzelnen Standort, sondern zentral auf das Konto der mittelverwaltenden Universität – bei den SFBs ist das in der Regel die Sprecher-Universität. Eine andere Förderlinie ist die vom Wissenschaftsrat koordinierte Exzellenzuniversität. „Da stehen dann die einzelnen Universitäten als Ganzes im Fokus“, erklärt von Kreisler.

Von Kreisler erklärt weiter, dass sich Professorinnen und Professoren nicht die eigene Vergütung durch die DFG finanzieren lassen können, denn für deren Besoldung ist die Universität zuständig. Anders sieht es wiederum aus bei Stipendien und besonderen Initiativen, speziell für Forschende in Karrierephasen vor der Professur, zum Beispiel dem Emmy-Noether-Programm. „Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat bekommt das Geld von der DFG unmittelbar auf das eigene Konto überwiesen“, ergänzt von Kreisler. Dabei entfallen folglich die 22 Prozent an Verwaltungs-Overhead. Stipendien über den Umweg des Uni-Kontos vermeidet die DFG inzwischen, das sind laut von Kreisler Auslaufmodelle. Insgesamt gebe die DFG in ihrem Förderhandeln mittlerweile Stellen den Vorrang. „Weil wir Wert darauf legen, dass die im Projekt Beschäftigten sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bekommen.“

Wirtschaftlich und sparsam

Die obigen Beispiele betreffen speziell die DFG, doch auch das BMBF verfährt recht ähnlich beim Ausschütten seiner Drittmittel. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärt uns hierzu, dass die Forscherinnen und Forscher im Antrag zwar ihr Projekt beschreiben, „gleichwohl sind sie rechtlich betrachtet nicht selbst Antragsteller, sondern die Einrichtung, für die sie im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses tätig sind. Die jeweilige Einrichtung ist dann die Empfängerin der Zuwendung.“ Weil die Projektmittel aber einer Zweckbindung unterliegen, dürfen sie auch nur für das Projekt genutzt werden. Die Verwaltung kann also nicht beliebig mitentscheiden. Dennoch, so schreibt uns das BMBF: „Gleichzeitig gilt der Haushaltsgrundsatz, dass Haushaltsmittel immer wirtschaftlich und sparsam zu verwenden sind.“ All das werde auch nachgeprüft, an den Hochschulen zum Beispiel im Zusammenhang mit der regulären Rechnungsprüfung durch die eigene interne Revision und die Jahresabschlussprüfung.

Auch das BMBF gewährt zusätzliche Pauschalen als Kompensation für den administrativen Aufwand der Hochschulverwaltungen bei Projektförderungen. Ebenso erlauben Förderungen durch das BMBF eine gewisse Flexibilität: „Führen Arbeiten (z. B. die Durchführung eines Experiments) zu einem anderen Ergebnis als ursprünglich erwartet, so wird dieser Umstand daher zumeist keine Auswirkungen auf die Zuwendung haben, da der Zuwendungszweck in der Regel erhalten bleibt. Sind Forschungsarbeiten aufgrund neuerer Erkenntnisse aber beispielsweise nicht mehr durchführbar, dann entfällt der Verwendungszweck. Damit stünde ein Widerruf der Zuwendung (mit Wirkung für die Zukunft) im Raum.“ Das sei in der Praxis aber unwahrscheinlich, da die Forschenden „als Experten auf ihren Arbeitsgebieten eine klare Vorstellung davon haben, welche Arbeiten sie mit welcher Zielsetzung durchführen wollen“.

Zur Verwendung von Drittmitteln für die Finanzierung von Dauerstellen schreibt uns das BMBF, dass diese Entscheidung bei den Hochschulen liege. „Nach hiesiger Kenntnis setzen Einrichtungen, die verlässlich drittmittelstarke Forschungsbereiche haben, Drittmittel auch zur Finanzierung von unbefristeten Stellen ein. Aus Sicht des BMBF erscheint es sinnvoll, wenn sich diese Vorgehensweise noch breiter in der Forschungslandschaft etablieren würde.“

Die Nachbarn

Zu guter Letzt werfen wir noch einen Blick in die deutschsprachige Nachbarschaft, stoßen dort aber auf vergleichbare Regelungen. Der für die akademische Förderung von Grundlagenforschung zuständige Österreichische Wissenschaftsfonds FWF schreibt uns, dass die Zuwendungen zunehmend über die Forschungseinrichtungen laufen. „Das heißt, die Forschungseinrichtungen sind die Geldempfänger, Forschende können über ihre Forschungseinrichtungen auf die Fördergelder zugreifen.“ Auch hier gilt, dass die Verwaltung nur buchhalterisch tätig ist. „Der FWF setzt voraus, dass die Forschenden sowohl über die Mittel frei verfügen können als auch frei die Forschungsausrichtung innerhalb des Projekt­rahmens bestimmen können.“

Auch der FWF zahlt Overhead-Beiträge für den Verwaltungsaufwand. Die eigentliche Förderung darf dann aber nur für die Forschung zum Einsatz kommen. „Die Projektabrechnung beim FWF erfordert, dass nur Projekt-spezifische Kosten abgerechnet werden können, Administrationskosten werden vom FWF nicht anerkannt.“

Aus der Schweiz schreibt uns die Pressestelle des Fonds National Suisse (FNS): „Das Geld wird direkt an das Institut überwiesen. Im Falle von Stipendien erhalten es die begünstigten Personen direkt auf ihr persönliches Konto.“ Und auch hier bekommen die Geförderten das tatsächlich bewilligte Geld zur eigenen Verfügung. „Auf den Förderbeiträgen darf kein Verwaltungsaufwand der Institutionen belastet werden. Der SNF bezahlt den Institutionen zusätzlich Overhead-Beiträge.“

Das Geld, wenn es denn einmal beim Forschungsförderer freigegeben ist, scheint also seinen Weg zu den Wissenschaffenden zu finden. Es gibt etliche große und kleine Stiftungen und Förderer im In- und Ausland, die wieder eigene Bedingungen haben – wir können hier also nur die typischen Fälle skizzieren. Klar ist, dass die notwendigen Projektanträge trotzdem nerven können. Eine anekdotische Rückmeldung seitens einer Forscherin erreichte uns, wonach es nach einem einjährigen Antragsverfahren eine Ablehnung gab, was verständlicherweise recht frustrierend ist. Diese Entscheidungen aber passieren, bevor sich das Geld auf den Weg macht – und das wäre wieder ein anderes Thema.