Editorial

Der Fehlerbalken im Auge des Forschers

"Der Charité-Skandal" (Folgen 1-12 und 13, Update vom 8. März 2010) -- Es gehen Gerüchte, Forscher an der Charité hätten eine Unzahl von gefälschten Papern veröffentlicht. Höchste Stellen seien verwickelt, der Filz reiche bis nach Hamburg. Selbst Ulrike Beisiegel, Sprecherin des Ombudsman der DFG, Kandidatin für das Präsidentenamt der Göttinger Universität, Ikone der deutschen Wissenschaftsethik, wurde angegriffen.

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Da biegt sich der (Fehler-)Balken

Folge 13: Juristische Nullnummer

 

Am 12. Februar 2010 beantragte Savaskans Anwalt beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Kühbacher.

 

„Dem Antragsgegner wird, bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten; verboten, zu behaupten,

a) der Antragsteller müsse sich derzeit vor mehreren Untersuchungskommissionen wegen des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens verantworten;

b) zwei ehemalige Doktorandinnen, die der Antragsteller betreut habe, müssten sich ebenfalls wegen des Verdachtes des wissenschaftlichen Fehlverhaltens entsprechenden Untersuchungen stellen.“

 

Des weiteren legte der Anwalt Savaskans dar, Kühbacher würde seit 2008 unzutreffende Vorwürfe gegen Savaskan erheben, wobei er sich an völlig unbeteiligte Wissenschaftler wende und es ginge Kühbacher vor allem um die Schädigung Savaskans. Kühbacher stelle Savaskan permanent nach, er kontaktiere Kollegen und Vorgesetzte Savaskans und konfrontiere sie mit unwahren Behauptungen. Dies sei aber nicht Gegenstand des Verfügungsverfahrens, sondern würde auf getrenntem Klageweg verfolgt. Bei dem Verfügungsverfahren ging es also lediglich um die obigen Punkte a und b.

 

Herr Savaskan legte zu diesen und anderen Punkten dem Gericht eine eidesstattliche Versicherung vor (PDF).

 

Den Streitwert bezifferte Savaskans Anwalt auf 30 000 Euro.

 

Kühbacher, der sich ebenfalls anwaltlich vertreten lassen mußte (vor dem Landgericht besteht Anwaltspflicht), brachte Belege dafür bei, daß in der Sache Savaskan nicht nur die Charite-Kommission ermittelte, sondern auch der Untersuchungsausschuß der DFG. Damit war für Punkt a der Tatsachenbeweis erbracht. Des weiteren konnte Kühbacher belegen, daß „Dem Antragsteller [gemeint Savaskan, H.R.] oblag im Rahmen der seinerzeit von ihm ausgeübten Tätigkeiten bei der Charite und dem Helmholtz Zentrum Berlin die Betreuung der Frau Dr. Dalla Puppa unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Behne sowie der Frau Dr. Susan Meier unter Leitung des Herrn Prof. Dr. Nitsch.“ Als Beleg führt Kühbacher unter anderem die Danksagung von Frau Meier in ihrer Dissertation an: „Ganz ausdrücklich möchte ich mich bei Dr. Nicolai Savaskan bedanken, der diese Arbeit mit sehr großem Interesse und Engagement betreut hat und viel Zeit und Geduld aufgewendet hat." Daß Frau Dalla Puppa von Herrn Savaskan betreut wurde, ergibt sich aus den Originalprotokollen von Frau Dalla Puppa und der Stellungnahme des Justiziars des HZB (siehe Folge 9). Auch konnte Kühbacher belegen, daß Publikationen von Frau Meier bzw. Dalla Puppa Gegenstand der Untersuchen der Charite Kommission sind. Damit war für Punkt b der Tatsachenbeweis erbracht.

 

Die Verhandlung in der Sache war auf den 1.3.2010 vormittags 1100 Uhr vor dem Landgericht Berlin, Tegeler Weg, angesetzt. Laborjournal hatte eine Vertreterin zu der Verhandlung geschickt. Sie teilte dem Laborjournal-Reporter am gleichen Tage mit: „Der Termin am Landgericht Berlin scheiterte heute - Savaskan hat 1 Stunde vor dem Termin den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückgenommen, per Fax an Kühbachers Anwalt und das Gericht. Die Richterin setzte in einer wenigen Minuten dauernden Veranstaltung im Beisein von Kühbacher und seinem Anwalt den Streitwert auf 30.000 € fest. Die Kosten [vermutlich knapp 5000 Euro, HR] muß der Kläger (Savaskan) tragen.“

 

Damit ist die Sache noch nicht zu Ende. Herr Kühbacher glaubt, daß Herr Savaskan in seiner eidesstattlichen Versicherung in mehreren Punkten wissentlich die Unwahrheit behauptet. Kühbacher beabsichtigt Strafanzeige wegen falscher eidesstattlicher Versicherung zu erstatten.

 

Des weiteren hat der Laborjournal Reporter erfahren, daß die Charité-Kommission ein weiteres Paper von Herrn Savaskan untersucht, das 2010 in Mol. Biol. Cell. mit dem Titel "Plasticity-related Gene 5 (PRG5) Induces Filopodia and Neurite Growth and Impedes Lysophosphatidic Acid- and Nogo-A-mediated Axonal Retraction" erschien (Vol. 21(4): 521-37). Seniorautoren sind Robert Nitsch und Nicolai Savaskan. Auch hier geht es um Fehlerbalken. Kühbacher hatte sich diesbezüglich mit dem Erstautor in Verbindung gesetzt, um Originaldaten anzufordern. In dem zehnminütigen Gespräch muss er diesen jedoch dermaßen verunsichert haben, dass er an Herrn Savaskan schrieb:

 

 

„Herr Kühbacher behauptete, dass meine Arbeit mit den Standardabweichungen falsch sein. Ich erklärte ihm daraufhin nochmals ausführlich, dass die Standardabweichungen nicht falsch seien und erklärte ihm wie die allgemeine Abweichung verschiedener Zellen zustande komme und wie wir Zellen in 3 Versuchen unabhängig von einander so gemessen haben. Diese Erklärung war klar und deutlich verständlich, so wie die Gutachter dies auch erklärt bekamen. Diesen Punkt habe ich ihm sehr stark erklärt und ich habe es ihm auf mehreren Wegen versucht zu erklären. Herr Kühbacher hat jedoch immer wieder nachgehackt und wollte dies nicht verstehen. Herr Kühbacher stellte den Sachverhalt meiner Publikation so dar, dass dies falsch sei und korrigiert werden müsse. Dies alles hat mich so sehr verunsichert, dass ich Herrn Kühbacher schliesslich bepflichtete, dass er Recht habe. Nach dem Gespräch war mir richtiggehend schlecht und völlig verunsichert, ob denn meine Arbeit wirklich falsch sei. Ich wäre dir dankbar, wenn Du mich über all das aufklären könntest.

 

Hinweis: Falls Sie Kommentare, Bemerkungen, oder eigene Beobachtungen zu dieser Serie loswerden wollen, unter LJBlog können Sie das gerne tun.

 

 

von Hubert Rehm

 

Als PDFs zum Download:

 

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Was bisher geschah:

Folge 1: Die Kontrahenten

 

Folge 2: Der Krach

 

Folge 3: Die Affäre eskaliert

 

Folge 4: Savaskan weist die Vorwürfe zurück

 

Folge 5: Nachforschungen des LJ-Reporters

 

Folge 6: Vermittlungsversuche

 

Folge 7: Der DFG-Ombudsman wird angerufen

 

Folge 8: Der Ombudsman fordert Unterlagen an

 

Folge 9: Der DFG-Ombudsman gibt an den DFG Ausschuß für Fehlverhalten ab

 

Folge 10: Kühbachers Generaluntersuchung

 

Folge 11: Frau Beisiegels Stellungnahme

 

Folge 12: Noch ein fehlerhaftes Paper: Das Nogo Paper

 

Folge 13: Juristische Nullnummer

 

Folge 14: Ein neuer Ermittler schaltet sich ein

 

Folge 15: Hugo Habicht widerspricht Adebar Storch!

 

Folge 16: Seltsame Endziffern

 

Folge 17: Zusammenfassung und Kommentar

 

Folge 18: Ergänzungen und Bemerkungen

 



Letzte Änderungen: 09.08.2010